Problemstellung

Archiv Umwandlung 6/13 Auslagerung einer Pensionszusage auf eine Rentner-GmbH vor Anteilsveräußerung oder vorweggenommener Erbfolge 

Problemstellung

Autor: Ott

Sowohl im Zusammenhang mit der entgeltlichen Übertragung als auch bei der unentgeltlichen Übertragung von Anteilen an einer GmbH im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge werden regelmäßig Wege gesucht, wie eine bestehende Pensionsverpflichtung gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer steuergünstig „entsorgt“ werden kann. Denn der Verzicht auf einen Pensionsanspruch führt als verdeckte Einlage in Höhe des Teilwerts der Pensionsanwartschaft ebenso zu einem sofortigen Lohnzufluss wie die Abfindung der unverfallbaren Pensionsanwartschaft in Höhe des erdienten Barwerts.1)

Daneben kann z.B. auch die Auslagerung auf einen anderen Rechtsträger nach §  4 Abs.  2 Nr. 2 BetrAVG oder nach §  4d Abs.  3 bzw. §  4e EStG in Betracht kommen. Die Auslagerung führt zwar zu einem Lohnzufluss, der jedoch nach §  3 Nr. 55 bzw. Nr. 66 EStG steuerfrei gestellt wird. Dennoch löst die Übertragung regelmäßig eine erhebliche Nachfinanzierung mit einer Liquiditätsbelastung aus, die den steuerlichen Wert der Pensionsrückstellung deutlich übersteigen kann.