Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft

Autoren: Klose/Nörneberg

Zivilrechtliche Hinweise

Die "Einbringung" ist kein zivilrechtlicher Terminus Technicus. Weder zivilrechtlich noch steuerrechtlich existiert eine Definition des Begriffs Einbringung.1)

Vielmehr wird mit der Einbringung eine Vielzahl von Möglichkeiten bezeichnet, mit der ein Betrieb oder Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil in eine unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Kapitalgesellschaft oder in eine Personenhandelsgesellschaft eingebracht wird und der Einbringende hierfür neue Anteile an der Gesellschaft erhält.

Möglichkeiten

Hierfür gibt es im Wesentlichen nachfolgende Möglichkeiten:

Formwechsel

Spaltung

Vermögensübertragung

Verschmelzung

Möglich ist die Einbringung sowohl im Wege der Einzelrechtsnachfolge, wie auch im Wege der Gesamtrechtsnachfolge.

Gründe