Einführung

Autor: Ott

Die Einbringung eines Personenunternehmens in eine Personengesellschaft ist ein Vorgang, der in der Praxis häufig vorkommt und nach §  24 UmwStG unter bestimmten Voraussetzungen steuerneutral möglich ist. Insbesondere die Umwandlung in die beliebte Rechtsform der GmbH & Co. KG hat dabei eine herausragende Bedeutung. Der Grund dafür ist vor allem darin zu sehen, dass die GmbH & Co. KG die Vorzüge einer Kapitalgesellschaft in Form der Haftungsbeschränkung mit den gesellschafts- und steuerrechtlichen Vorzügen der Personengesellschaft kombiniert. Es besteht daher in der Praxis oftmals das Bedürfnis, ein Einzelunternehmen oder eine bestehende, aber nicht haftungsbeschränkte Personengesellschaft in eine GmbH & Co. KG umzuwandeln. Denn zum einen haften die Kommanditisten einer GmbH & Co. KG nur beschränkt auf ihre Einlage, während die Vollhaftungsfunktion von einer Komplementär-GmbH übernommen wird. Im Ergebnis wird damit für die Gesellschafter die Haftung auf das Vermögen der Komplementär-GmbH sowie auf die Hafteinlage der Kommanditisten beschränkt.