Zusammenfassung

Archiv Umwandlung 7/15 Verfassungswidrigkeit des Verlustabzugs nach § 8c KStG - Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29.03.2017 - 2 BvL 6/11 

Zusammenfassung

Autor: Ott

Mit dem Beschluss vom 29.03.2017 hat das BVerfG1)

die Regelung des §  8c Satz 1 KStG (jetzt: §  8c Abs.  1 Satz 1 KStG) bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften vom 20.12.2016 als unvereinbar mit Art.  3 Abs.  1 GG erklärt, soweit unmittelbare Anteilsübertragungen an einen Erwerber vorliegen, die innerhalb von fünf Jahren mehr als 25 % bis zu 50 % des gezeichneten Kapitals an einer Kapitalgesellschaft betragen.