Verzicht und Abfindung von Pensionsanwartschaften als Steuerfalle

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Verzicht und Abfindung von Pensionsanwartschaften als Steuerfalle

Autor: Ott

In der Praxis wird oftmals vor der Übertragung von GmbH-Anteilen durch Verkauf oder im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge ein Verzicht oder eine spontane Abfindung der Pensionsansprüche vereinbart, um eine von Pensionsansprüchen unbelastete GmbH übertragen zu können. Die hierdurch mitunter eintretenden dramatischen ertrag- und schenkungsteuerlichen Rechtsfolgen werden nachfolgend diskutiert.

Vorbemerkung

Die in der Vergangenheit mit dem Ziel eines steuersparenden Aufbaus einer betrieblichen Altersversorgung erteilte Pensionszusage an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer mittelständischen GmbH entwickelt sich zunehmend zu einem Problem in der Praxis. Denn zum einen führen die derzeit niedrigen Zinssätze in der Handelsbilanz zu ständig wachsenden Pensionsrückstellungen, wodurch u.a. einschlägige Vermögens- und Erfolgskennzahlen mit entsprechenden Auswirkungen auf das Rating verschlechtert werden. Daneben stellt sich im Falle eines geplanten Verkaufs1)

oder einer vorweggenommenen Erbfolge regelmäßig das Problem, dem Übernehmer eine „pensionszusagenfreie“ Gesellschaft zu übergeben.