Autor: Ott |
In der Praxis treten bisweilen Fälle auf, in denen Wirtschaftsgüter von einer Personengesellschaft auf eine zweite personen- und beteiligungsidentische Schwester-Personengesellschaft übertragen werden. Nach dem BMF-Schreiben vom 08.12.20111) ist auf diesen Vorgang - mangels einer entsprechenden Regelung - § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG nicht (auch nicht analog) anzuwenden.2) Diese Auffassung hat ursprünglich auch der I. Senat des BFH im Urteil vom 25.11.20093) vertreten, während der IV. Senat des BFH im Beschluss vom 15.04.20104) der Ansicht war, dass eine Übertragung zwischen dem Gesamthandsvermögen von personenidentischen Personengesellschaften nach verfassungskonformer Auslegung zur Verwirklichung des durch Art. 3 Abs. 1 GG postulierten Folgerichtigkeitsgebots nach § 6 Abs. 5 Satz 1 EStG zu Buchwerten geboten sei.
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