Autor: Ott |
Befindet sich eine GmbH in einer wirtschaftlich angespannten Lage oder sogar in einer existenzbedrohenden Krise, stellt sich regelmäßig die Frage, welche steuerlichen Folgen etwaige Stützungs- und Sanierungsmaßnahmen auslösen. Vor diesem Hintergrund werden im Folgenden die steuerlichen Konsequenzen dargestellt, die durch verschiedene Maßnahmen, wie verbilligte Leistungen der Gesellschafter, und durch die Entlastung von Verbindlichkeiten bzw. Pensionsverpflichtungen ausgelöst werden.
Um die Ertragslage zu verbessern, wird in einer Krise der GmbH oftmals erwogen, die Vergütungen der Gesellschafter-Geschäftsführer zu reduzieren. Die steuerliche Problematik veranschaulicht das BFH-Urteil vom 15.06.2016:1)
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