Vorbemerkung

Autor: Mayer

Fragen zum Zusammenspiel von Gesellschaftsrecht und Erbrecht stellen sich in der Unternehmensnachfolge insbesondere in Bezug auf die Rechtsformwahl. Von Interesse sind dann etwa die Möglichkeiten, den Einfluss aller oder einzelner Erben auf unternehmerische Entscheidungen oder ihre (gesellschaftsrechtliche, "firmenpolizeiliche" und erbrechtliche) Haftung zu begrenzen.1) Auch ist es regelmäßig relevant, Kapitalabflüsse aus dem Unternehmen im Zusammenhang mit der Erbfolge zu vermeiden, wenn nicht alle Erben gleichermaßen zur Nachfolge in das Unternehmen berufen werden sollen und ausscheidende Erbberechtigte abzufinden sind. Zudem kann rechtsformabhängig die Notwendigkeit bestehen, die Nachfolge bereits im Gesellschaftsvertrag vorzusehen.