Behandlung von Beteiligungserträgen

Umwandlung 6/6 Beteiligungen an Kapitalgesellschaften 

Behandlung von Beteiligungserträgen

Autor: Löbe

Die steuerrechtliche Behandlung von Beteiligungserträgen hängt u.a. davon ob, ob offene oder verdeckte Ausschüttungen vorgenommen werden und wem – als Anteilseigner – die Kapitalerträge zuzurechnen sind.

Aktivierung Gewinnanspruch

Gewinnanspruch

Ansprüche auf Gewinne (Dividenden) aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften sind im Allgemeinen erst dann zu aktivieren, wenn ein Gewinnverwendungsbeschluss der Kapitalgesellschaft vorliegt und hierdurch ein verfügbarer Rechtsanspruch auf einen Gewinnanteil in bestimmter Höhe endgültig begründet ist. Dies hat zur Folge, dass der Inhaber der Beteiligung den Gewinnanspruch regelmäßig zeitversetzt erst in der Bilanz des Geschäftsjahrs (Wirtschaftsjahrs) zu aktivieren hat, das dem Geschäftsjahr (Wirtschaftsjahr) der Kapitalgesellschaft nachfolgt. Der BFH1)

lehnt es auch in Fällen einer Beherrschung ab, die Aktivierung phasengleich bereits zum Schluss des Geschäftsjahrs zuzulassen.