Einführung

Autor: Ott

Anteile an einer Kapitalgesellschaft werden in der Praxis sehr häufig im steuerlichen Privatvermögen gehalten. Vor allem im mittelständischen Bereich liegt der unmittelbare oder mittelbare Beteiligungsumfang dabei regelmäßig bei einer Beteiligungsquote von mindestens 1 %, sodass eine Beteiligung i.S.d. §  17 EStG vorliegt. Soll eine solche Beteiligung in eine andere Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Anteilen eingebracht werden, liegt grundsätzlich ein Tausch von Anteilen und damit ein steuerpflichtiger Veräußerungsvorgang nach §  17 EStG vor.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein solcher Tausch von Anteilen als sogenannter qualifizierter Anteilstausch nach §  21 UmwStG steuerneutral vollzogen werden. Die Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines solchen Vorgangs werden nachfolgend unter Berücksichtigung der Verwaltungsauffassung im Umwandlungssteuer-Erlass vom 11.11.20111) dargestellt.