Angemessenheitsprüfung bei einer geschenkten Unterbeteiligung

Umwandlung 6/12 Die Familiengesellschaft als Gestaltungsmittel bei der Unternehmensnachfolge 

Angemessenheitsprüfung bei einer geschenkten Unterbeteiligung

Autor: Schildhorn

In den Fällen, in denen der Unterbeteiligte in seiner Verfügungsmöglichkeit über seine Beteiligung nicht beschränkt ist, ist die Unterbeteiligung an einem Personengesellschaftsanteil als originäre Einkunftsquelle anzuerkennen.1)

Es ist eine Trennung der beiden Mitunternehmerschaften „Hauptgesellschaft“ und „Untergesellschaft“ erforderlich, der Unterbeteiligte ist nicht – wie dies für die Beteiligung als Mitunternehmer der Hauptgesellschaft erforderlich wäre – zivilrechtlich Gesellschafter der Hauptgesellschaft und kann auch nicht über die in §  15 Abs.  1 Satz 2 EStG getroffene Regelung als Mitunternehmer der Hauptgesellschaft fingiert werden.

Gewinn von mehr als 15 %

Wird einem Kind z.B. von seinem Vater eine mitunternehmerschaftliche Unterbeteiligung von 10 % an einem Kommanditanteil an einer zwischen fremden Personen bestehenden KG geschenkt, dann kann die für die Unterbeteiligung vereinbarte quotale Gewinnbeteiligung (hier: 10 %) auch dann steuerlich anzuerkennen sein, wenn sie zu einem Gewinn des unterbeteiligten Kinds von mehr als 15 % des Werts der Unterbeteiligung führt.