Vorbemerkung

Autor: Ott

In der Praxis besteht oftmals das Bedürfnis, das in der Rechtsform der GmbH betriebene unternehmerische Engagement zu beenden und in der Rechtsform einer Personengesellschaft oder eines Einzelunternehmens fortzuführen. Ein solcher Rechtsformwechsel kann z.B. von Interesse sein, um

eine günstigere Besteuerung entnommener Gewinne, eine bessere steuerliche Nutzung von Verlusten oder die volle Abziehbarkeit von Refinanzierungsaufwendungen des Gesellschafters aus dem Erwerb des Unternehmens zu erreichen,

die steuerliche Flexibilität einer Personengesellschaft bei der Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter nach §  6 Abs.  5 EStG oder bei einer Realteilung nach §  16 Abs.  3 EStG zu nutzen,

einen Unternehmensverkauf vorzubereiten, in dem der Veräußerer von GmbH-Anteilen im Wege des Veräußerer-Umwandlungsmodells noch in seiner Sphäre eine Umwandlung in ein Personenunternehmen vornimmt, damit der Erwerber die Möglichkeit hat, den zu zahlenden Kaufpreis in Abschreibungsvolumen zu transformieren und etwaige Refinanzierungsaufwendungen in vollem Umfang als Betriebsausgaben oder Sonderbetriebsausgaben geltend zu machen.

Rechtsformwechsel durch Liquidation