Verlustausgleichsbeschränkung nach § 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG

Umwandlung 6/8 Verlustnutzung durch Verschmelzung von Kapitalgesellschaften anhand eines Beispielfalls 

Verlustausgleichsbeschränkung nach §  2 Abs.  4 Satz 3 UmwStG

Autor: Ott

Inhalt der Regelung und Kritik

Monetarisierung von Verlusten

Die Besonderheit des vom BFH im Urteil vom 17.11.2020 entschiedenen Streitfalls lag darin, dass die erworbene Gewinngesellschaft ihre positiven Einkünfte im steuerlichen Rückwirkungszeitraum erzielt hatte, die dann nach der Verschmelzung auf die Verlustgesellschaft von dieser im Wege der Verlustverrechnung genutzt werden konnten. Mit dem AmtshilfeRLUmsG hat der Gesetzgeber genau für diesen Fall mit §  2 Abs.  4 Satz 3 ff. UmwStG eine Verlustausgleichsbeschränkung für den übernehmenden Rechtsträger geschaffen, um eine sogenannte Monetarisierung von Verlusten1)

durch die Verlustverrechnung mit den Gewinnen im Rückwirkungszeitraum zu verhindern.