Autoren: Müller/Ott |
Folgende Übersicht zeigt die Voraussetzungen für das Entstehen von einbringungsgeborenen Anteilen i.S.v. § 21 UmwStG :
Einbringungsgegenstand |
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Bewertung durch die aufnehmende Kapitalgesellschaft |
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Gegenleistung | Neue Anteile |
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