Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit, BGBl. I S. 5252
Buch 4 Familienrecht Abschnitt 3 Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft Titel 1 Vormundschaft Untertitel 3 Fürsorge und Aufsicht des Familiengerichts
§ 1846 Einstweilige Maßregeln des Familiengerichts
BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch )
Ist ein Vormund noch nicht bestellt oder ist der Vormund an der Erfüllung seiner Pflichten verhindert, so hat das Familiengericht die im Interesse des Betroffenen erforderlichen Maßregeln zu treffen.