§ 32 StBGebV
Stand: 08.04.2008
zuletzt geändert durch:
Achtes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes, BGBl. I S. 666
Fünfter Abschnitt Gebühren für die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnun...

§ 32 StBGebV Einrichtung einer Buchführung

§ 32 Einrichtung einer Buchführung

StBGebV ( Steuerberatergebührenverordnung )

Für die Hilfeleistung bei der Einrichtung einer Buchführung erhält der Steuerberater die Zeitgebühr.