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Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis
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Gesetze/Richtlinien
B
BGB
§ 480
BGB
Stand: 21.12.2021
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit, BGBl. I S. 5252
Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse
Abschnitt 8 Einzelne Schuldverhältnisse
Titel 1 Kauf, Tausch
Untertitel 4 Tausch
Änderungsnachweis
§ 480 BGB Tausch
Inhaltsverzeichnis
Änderungsnachweis
§ 480 Tausch
BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch )
Auf den Tausch finden die Vorschriften über den Kauf entsprechende Anwendung.
(c) copyright 2021 - Deubner Verlag, Köln
Inhaltsverzeichnis
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