§ 8 EStDV
Stand: 02.06.2021
zuletzt geändert durch:
Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz, BGBl. I S. 1259
Zu den §§ 4 bis 7 des Gesetzes

§ 8 EStDV Eigenbetrieblich genutzte Grundstücke von untergeordnetem Wert

§ 8 Eigenbetrieblich genutzte Grundstücke von untergeordnetem Wert

EStDV ( Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000 )

Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile brauchen nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden, wenn ihr Wert nicht mehr als ein Fünftel des gemeinen Werts des gesamten Grundstücks und nicht mehr als 20 500 Euro beträgt.