BFH - Urteil vom 28.04.2010
I R 78/08
Normen:
EStG § 4 Abs. 1 S. 1; EStG § 6a Abs. 1 Nr. 2; EStG § 6a Abs. 3; KStG § 8 Abs. 1; KStG 1996 § 8 Abs. 3 S. 2; KStG 1996 § 27 Abs. 1; BetrAVG § 17 Abs. 1 S. 2; FGO § 118;
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 23.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 2739/05

Abfindung und Ablösung von überversorgenden Pensionsrückstellungen für Gesellschafter-Geschäftsführer anlässlich der Veräußerung der Kapitalgesellschaft; Bewertung einer Pensionsrückstellung mit dem Barwert der künftigen Pensionsleistungen nach dem Eintritt des Versorgungsfalls am Schluss des Wirtschaftsjahres; Vereinbarkeit einer Berücksichtigung künftiger Pensionssteigerungen oder Pensionsminderungen am Bilanzstichtag mit den sog. Überversorgungsgrundsätzen; Einbeziehung der von einer die Altersversorgung zusagenden Betriebs-Kapitalgesellschaft gezahlten Gehälter bei der Berechnung der Aktivbezüge im Fall einer Prüfung einer sog. Überversorgung; Überversorgung durch eine Zusage der Versorgungsanwartschaft im Fall einer Erteilung einer sog. Nur-Pensionszusage durch eine GmbH gegenüber ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer; Einhaltung einer Probezeit eines neu bestellten Geschäftsführers und verlässliche Abschätzbarkeit der künftigen wirtschaftlichen Entwicklung einer Gesellschaft als Voraussetzung für die Erteilung einer Pensionszusage; Zuführungen zu einer Rückstellung für die Verbindlichkeit aus einer betrieblichen Versorgungszusage als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA)

BFH, Urteil vom 28.04.2010 - Aktenzeichen I R 78/08

DRsp Nr. 2010/13169

Abfindung und Ablösung von überversorgenden Pensionsrückstellungen für Gesellschafter-Geschäftsführer anlässlich der Veräußerung der Kapitalgesellschaft; Bewertung einer Pensionsrückstellung mit dem Barwert der künftigen Pensionsleistungen nach dem Eintritt des Versorgungsfalls am Schluss des Wirtschaftsjahres; Vereinbarkeit einer Berücksichtigung künftiger Pensionssteigerungen oder Pensionsminderungen am Bilanzstichtag mit den sog. Überversorgungsgrundsätzen; Einbeziehung der von einer die Altersversorgung zusagenden Betriebs-Kapitalgesellschaft gezahlten Gehälter bei der Berechnung der Aktivbezüge im Fall einer Prüfung einer sog. Überversorgung; Überversorgung durch eine Zusage der Versorgungsanwartschaft im Fall einer Erteilung einer sog. Nur-Pensionszusage durch eine GmbH gegenüber ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer; Einhaltung einer Probezeit eines neu bestellten Geschäftsführers und verlässliche Abschätzbarkeit der künftigen wirtschaftlichen Entwicklung einer Gesellschaft als Voraussetzung für die Erteilung einer Pensionszusage; Zuführungen zu einer Rückstellung für die Verbindlichkeit aus einer betrieblichen Versorgungszusage als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA)