Anlage: (zu § 4 Nr. 4 a) UStG
Stand: 11.12.2023
zuletzt geändert durch:
Zukunftsfinanzierungsgesetz, BGBl. I Nr. 354

Anlage: (zu § 4 Nr. 4 a) UStG Umsatzsteuergesetz

Anlage: (zu § 4 Nr. 4 a)

UStG ( Umsatzsteuergesetz )

Anlage 1
Liste der Gegenstände, die der Umsatzsteuerlagerregelung unterliegen können
Lfd. Nr. Warenbezeichnung Zolltarif (Kapitel, Position, Unterposition)
 1 Kartoffeln, frisch oder gekühlt Position 0701
 2 Oliven, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet Unterposition 0711 20
 3 Schalenfrüchte, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet Positionen 0801 und 0802
 4 Kaffee, nicht geröstet, nicht entkoffeiniert, entkoffeiniert Unterpositionen 0901 11 00 und 0901 12 00
 5 Tee, auch aromatisiert Position 0902
 6 Getreide Positionen 1001 bis 1005, 1007 00 und 1008
 7 Rohreis (Paddy-Reis) Unterposition 1006 10
 8 Ölsamen und ölhaltige Früchte Positionen 1201 00 bis 1207
 9 Pflanzliche Fette und Öle und deren Fraktionen, roh, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert Positionen 1507 bis 1515
10 Rohzucker Unterpositionen 1701 11 und 1701 12
11 Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet Position 1801 00 00
12 Mineralöle (einschließlich Propan und Butan sowie Rohöle aus Erdöl) Positionen 2709 00, 2710, Unterpositionen 2711 12 und 2711 13
13 Erzeugnisse der chemischen Industrie Kapitel 28 und 29
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