BFH - Urteil vom 14.05.2009
IV R 27/06
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1; ZRFG § 3 Abs. 1; ZRFG § 3 Abs. 2; ZRFG § 3 Abs. 2a;
Vorinstanzen:
FG Hamburg, V - 57/03 vom 08.03.2006,

Anspruch eines Steuerpflichtigen auf die im pflichtgemäßen Ermessen der Finanzbehörde stehende Gewährung einer Steuervergünstigung bei Eingehen einer entsprechenden Selbstbindung der Finanzverwaltung durch einschlägige Verwaltungsanweisungen; Betriebsvermögensmäßige Verbindung einer Besitzgesellschaft und Betriebsgesellschaft bei einer Betriebsaufspaltung im Falle der personellen Verflechtung aufgrund der Beteiligung an den Gesellschaften

BFH, Urteil vom 14.05.2009 - Aktenzeichen IV R 27/06

DRsp Nr. 2009/16467

Anspruch eines Steuerpflichtigen auf die im pflichtgemäßen Ermessen der Finanzbehörde stehende Gewährung einer Steuervergünstigung bei Eingehen einer entsprechenden Selbstbindung der Finanzverwaltung durch einschlägige Verwaltungsanweisungen; Betriebsvermögensmäßige Verbindung einer Besitzgesellschaft und Betriebsgesellschaft bei einer Betriebsaufspaltung im Falle der personellen Verflechtung aufgrund der Beteiligung an den Gesellschaften

1. Der Steuerpflichtige hat einen Anspruch auf die im pflichtgemäßen Ermessen der Finanzbehörde stehende Gewährung einer Steuervergünstigung nach § 3 Abs. 1 ZRFG, wenn die Finanzverwaltung in einschlägigen Verwaltungsanweisungen eine dahingehende Selbstbindung eingegangen ist. 2. Bei einer Betriebsaufspaltung sind Besitz- und Betriebsgesellschaft dann betriebsvermögensmäßig miteinander verbunden, wenn sich die personelle Verflechtung aus der Beteiligung an den Gesellschaften ergibt und nicht nur auf einem rein tatsächlichen Herrschaftsverhältnis beruht (Konkretisierung des BFH-Beschlusses vom 26. März 1993 III S 42/92, BFHE 171, 164 , BStBl II 1993, 723).

Normenkette:

GG Art. 3 Abs. 1; ZRFG § 3 Abs. 1; ZRFG § 3 Abs. 2; ZRFG § 3 Abs. 2a;

Gründe:

I.