BAG - Urteil vom 19.12.2007
5 AZR 1008/06
Normen:
BGB § 127 §§ 145 ff. § 164 § 177 § 184 § 195 § § 305 ff. § 613a ;
Fundstellen:
ArbRB 2008, 163
BB 2008, 1627
DB 2008, 876
NZA 2008, 464
Vorinstanzen:
LAG Hamm, vom 28.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Sa 944/06
ArbG Gelsenkirchen, vom 15.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 3218/04

Arbeitslohn; Vertragsrecht; AGB-Kontrolle - Änderungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang; Bestimmung einer Annahmefrist; Schriftform für die Annahmeerklärung; AGB-Kontrolle: unangemessene Benachteiligung durch zu kurze Ausschlussfrist, Altvertrag; Verbesserung der Arbeitsbedingungen anlässlich eines Betriebsübergangs

BAG, Urteil vom 19.12.2007 - Aktenzeichen 5 AZR 1008/06

DRsp Nr. 2008/5943

Arbeitslohn; Vertragsrecht; AGB-Kontrolle - Änderungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang; Bestimmung einer Annahmefrist; Schriftform für die Annahmeerklärung; AGB-Kontrolle: unangemessene Benachteiligung durch zu kurze Ausschlussfrist, Altvertrag; Verbesserung der Arbeitsbedingungen anlässlich eines Betriebsübergangs

Orientierungssätze: 1. Bietet der künftige Inhaber eines Betriebs anlässlich des vorgesehenen Betriebsübergangs die Weiterbeschäftigung zu verbesserten Arbeitsbedingungen unter Bestimmung einer Annahmefrist an, kann ein entsprechender Vertrag auch noch nach Fristablauf dadurch zustande kommen, dass der neue Inhaber den Arbeitnehmer vorbehaltslos weiterbeschäftigt. 2. Ein solcher konkludenter Vertragsschluss ist auch dann möglich, wenn der neue Inhaber für die Annahmeerklärung Schriftform bestimmt hatte. 3. Eine vom Arbeitgeber als Allgemeine Geschäftsbedingung gestellte, zu kurz bemessene Ausschlussfrist für die schriftliche Geltendmachung der Ansprüche benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen und ist deshalb unwirksam. Sie fällt auch bei einem vor dem 1. Januar 2002 abgeschlossenen Arbeitsvertrag ersatzlos weg.

Normenkette:

BGB § 127 §§ 145 ff. § 164 § 177 § 184 § 195 § § 305 ff. § 613a ;

Tatbestand: