BFH - Beschluss vom 11.10.2017
IX R 5/15
Normen:
EStG § 17; HGB § 255 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 272 Abs. 2 Nr. 4; AO § 42;
Fundstellen:
BFHE 259, 358
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 18.12.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 3617/13

Aufforderung an den BMF zum Beitritt zu einem Verfahren betreffend die ertragsteuerliche Behandlung von Zuzahlungen eines Gesellschafters in das Eigenkapital

BFH, Beschluss vom 11.10.2017 - Aktenzeichen IX R 5/15

DRsp Nr. 2017/16048

Aufforderung an den BMF zum Beitritt zu einem Verfahren betreffend die ertragsteuerliche Behandlung von Zuzahlungen eines Gesellschafters in das Eigenkapital

Das BMF wird aufgefordert, dem Verfahren beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob Zuzahlungen, die der Gesellschafter in das Eigenkapital leistet und die bei der Kapitalgesellschaft als Kapitalrücklage auszuweisen sind (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB), bei diesem in jedem Fall und zu jedem denkbaren Zeitpunkt zu —nachträglichen— Anschaffungskosten i.S. des § 255 Abs. 1 Satz 1 und 2 HGB führen und mithin im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG zu berücksichtigen sind und ob solche Zuzahlungen einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts (§ 42 AO) darstellen könnten.

Tenor

Das Bundesministerium der Finanzen wird aufgefordert, dem Verfahren IX R 5/15 beizutreten.

Normenkette:

EStG § 17; HGB § 255 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 272 Abs. 2 Nr. 4; AO § 42;

Gründe

I.

Streitig ist die Berücksichtigung von nachträglichen Anschaffungskosten im Rahmen der Ermittlung eines Veräußerungsverlusts nach § 17 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der für das Streitjahr maßgeblichen Fassung.