Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Gesamtrechtsnachfolgerin des J. J war u.a. Komplementär der J-KG, alleiniger geschäftsführender Gesellschafter der K & J GmbH sowie Kommanditist der K-GmbH & Co. KG.
Zum 31. Dezember 1991 gab die J-KG ihren Betrieb auf. Zum Sonderbetriebsvermögen des J gehörte u. a. die Beteiligung an der K & J GmbH. Die Beteiligung an dieser Gesellschaft blieb auch nach der Betriebsaufgabe Betriebsvermögen des J; sie wurde mit Buchwerten in sein Sonderbetriebsvermögen bei der K-GmbH & Co. KG überführt.
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