FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 28.11.2007
2 K 30021/04
Normen:
EStG § 17 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 452

Aufwendungen für eine Bürgschaft zu Gunsten einer GbR als nachträgliche Anschaffungskosten

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.11.2007 - Aktenzeichen 2 K 30021/04

DRsp Nr. 2008/1980

Aufwendungen für eine Bürgschaft zu Gunsten einer GbR als nachträgliche Anschaffungskosten

Aufwendungen für eine Bürgschaft zu Gunsten einer GbR, an der der Bürge über eine GmbH mittelbar beteiligt ist, können nur dann zu nachträglichen Anschaffungskosten i.S. des § 17 EStG auf die unmittelbare Beteiligung führen, wenn die Bürgschaftsübernahme bei der GmbH eigenkapitalersetzenden Charakter hat.

Normenkette:

EStG § 17 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Anerkennung nachträglicher Anschaffungskosten im Sinne des § 17 Einkommensteuergesetz (EStG) aufgrund von Zahlungen aus einer übernommenen Bürgschaft.

Die Kläger sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt werden. Der Kläger erzielte im Streitjahr Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit als Gesellschafter-Geschäftsführer der ... GmbH. Die Klägerin erzielte Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sowie aus Vermietung und Verpachtung.