BFH - Urteil vom 16.12.2009
I R 102/08
Normen:
EStG § 5 Abs. 1 S. 1; EStG § 5 Abs. 4a; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3; KStG § 8 Abs. 1; HGB § 255 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf - 6 K 1161/04 K, F - 9.9.2008 (EFG 2009, 167),

Ausweisung von beim Veräußerer aufgrund von Rückstellungsverboten in der Steuerbilanz nicht bilanzierter betrieblicher Verbindlichkeiten als ungewisse Verbindlichkeit beim Erwerber des Betriebs; Bewertung von beim Veräußerer aufgrund von Rückstellungsverboten in der Steuerbilanz nicht bilanzierter betrieblicher Verbindlichkeiten mit Anschaffungskosten oder höherem Teilwert

BFH, Urteil vom 16.12.2009 - Aktenzeichen I R 102/08

DRsp Nr. 2010/2167

Ausweisung von beim Veräußerer aufgrund von Rückstellungsverboten in der Steuerbilanz nicht bilanzierter betrieblicher Verbindlichkeiten als ungewisse Verbindlichkeit beim Erwerber des Betriebs; Bewertung von beim Veräußerer aufgrund von Rückstellungsverboten in der Steuerbilanz nicht bilanzierter betrieblicher Verbindlichkeiten mit Anschaffungskosten oder höherem Teilwert

Betriebliche Verbindlichkeiten, welche beim Veräußerer aufgrund von Rückstellungsverboten (hier: für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften) in der Steuerbilanz nicht bilanziert worden sind, sind bei demjenigen Erwerber, der die Verbindlichkeit im Zuge eines Betriebserwerbs gegen Schuldfreistellung übernommen hat, keinem Passivierungsverbot unterworfen, sondern als ungewisse Verbindlichkeit auszuweisen und von ihm auch an den nachfolgenden Bilanzstichtagen nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG 1997 mit ihren Anschaffungskosten oder ihrem höheren Teilwert zu bewerten.

Normenkette:

EStG § 5 Abs. 1 S. 1; EStG § 5 Abs. 4a; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3; KStG § 8 Abs. 1; HGB § 255 Abs. 1 S. 1;

Gründe:

I.