BayObLG - Beschluß vom 17.12.1990 (BReg 1 a Z 52/89) - DRsp Nr. 1998/13234
BayObLG, Beschluß vom 17.12.1990 - Aktenzeichen BReg 1 a Z 52/89
DRsp Nr. 1998/13234
Das Beschwerdegericht kann das Nachlaßgericht bei Vorliegen eines Testamentsvollstreckerzeugnisses nur dann zur Erteilung eines Erbscheins ohne Testamentsvollstreckerzeugnis anweisen, wenn das Zeugnis vorher eingezogen oder für kraftlos erklärt worden ist.
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