FG Köln - Urteil vom 11.05.2011
14 K 4139/07
Normen:
EStG § 16; EStG § 15;
Fundstellen:
BB 2013, 213
DStR 2013, 9
DStRE 2013, 841

Betriebsaufgabe durch Wegfall der personellen Verflechtung

FG Köln, Urteil vom 11.05.2011 - Aktenzeichen 14 K 4139/07

DRsp Nr. 2013/3564

Betriebsaufgabe durch Wegfall der personellen Verflechtung

1) Die Übertragung eines 50 %igen Anteils der Betriebs-GmbH an den Sohn führt zum Wegfall der personellen Verflechtung und damit zum Wegfall der Betriebsaufspaltung. 2) Eine Zusammenrechnung der Anteile von Elternteilen und volljährigen Kindern ist grundsätzlich nicht zulässig. 3) Die Beendigung der Betriebsaufspaltung führt zur Aufgabe des Gewerbebetriebs gemäß § 16 Abs. 3 EStG

Normenkette:

EStG § 16; EStG § 15;

Tatbestand

Streitig ist, ob die Übertragung eines 50%-tigen Anteils an der Autohaus A GmbH (nachfolgend GmbH) vom Kläger auf dessen Sohn zu einer Entnahme des Geschäftsanteils geführt hat.

Der Kläger war zunächst alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der GmbH. Diese betreibt ihr Geschäft auf einem angemieteten Grundstückskomplex, der im Eigentum des Klägers (B-Straße …: Ausstellungshalle = Verkaufsräume der GmbH) bzw. des Sohnes (C-Straße: Kfz-Werkstatt = Servicebereich der GmbH) steht.

Beide in D belegenen Grundstücke standen zunächst im Eigentum des Klägers. Dieser hatte die Grundstücke ab dem Jahr 1986 an die GmbH vermietet. Wegen des Mietvertrages wird auf Blatt 113 f. der Gerichtsakte Bezug genommen. Der Wert des Grund und Bodens wurde damals von den Beteiligten übereinstimmend auf 45 DM/qm veranschlagt.