Betriebsaufspaltung schließt Betriebsbeendigung aus
FG Niedersachsen, vom 18.12.2001 - Aktenzeichen 14 K 275/98
DRsp Nr. 2002/14348
Betriebsaufspaltung schließt Betriebsbeendigung aus
Eine Betriebsaufspaltung kann auch dann schon vorliegen, wenn ein kurze Zeit später auf eine Betriebsgesellschaft übertragener (hier: veräußerter) Gewerbebetrieb in der Rechtsform eines Einzelunternehmens betrieben wird und die Betriebsgesellschaft ihren Geschäftsbetrieb noch nicht aufgenommen hat. Es genügt, wenn ein zu diesem Zeitpunkt vom späteren Besitzunternehmen erworbenes und später an die Betriebsgesellschaft vermietetes Grundstück eindeutig und endgültig für die zukünftigen Zwecke der Betriebsgesellschaft genutzt werden soll.
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