A. Die Beteiligten streiten darüber, ob ein Freistellungsanspruch des Betriebsrates wegen der Inanspruchnahme rechtsanwaltlicher Vertretung aus der Zeit vor Konkurseröffnung infolge rechtsgeschäftlichen Betriebsübergangs nach Konkurseröffnung von der jetzigen Arbeitgeberin zu erfüllen ist.
Antragsteller ist der Betriebsrat eines Betriebes, der durch Rechtsgeschäft nach Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der KG T (Gemeinschuldnerin) am 21. Oktober 1991 auf die A GmbH gemäß § 613 a BGB übergegangen ist. Die beteiligte Arbeitgeberin ist die Rechtsnachfolgerin der A GmbH.
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