Die Klägerin war seit August 1967 bei dem beklagten Notar als Notarfachangestellte beschäftigt. Der Beklagte beantragte mit Schreiben vom 11. April 1997 bei dem Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen, ihn zum 1. Dezember 1997 aus dem Amt des Notars zu entlassen. Dem entsprach der Justizminister mit Erlaß vom 12. Mai 1997.
Am 17. April 1997 kündigte der Beklagte das Arbeitsverhältnis der Parteien ordentlich zum Ablauf des 30. November 1997. Ebenfalls im April 1997 kündigte er die Arbeitsverhältnisse der weiteren sechs Arbeitnehmer.
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