Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 8. August 2006 - 8 (4)
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 3. März 2006 -
Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte 13.479,00 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Oktober 2005 zu zahlen.
Der Kläger hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
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