Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen auf Grund eines Betriebsübergangs ein Arbeitsverhältnis besteht.
Der Kläger war seit 1980 bei der M. GmbH und deren Rechtsvorgängerin als Kranführer tätig. Er wurde in der Betriebsstätte C. in Berlin-Tempelhof (im Westteil Berlins) beschäftigt.
Die M. GmbH hatte ursprünglich ihren Sitz in Berlin. Dieser wurde durch Beschluß der Gesellschafterversammlung vom Oktober 1997 nach D. (im Lande Brandenburg) verlegt, wo die M. GmbH schon vorher eine Betriebsstätte hatte.
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