LAG Berlin - Urteil vom 23.10.2006
15 Sa 1314/06
Normen:
BGB § 613a ;
Fundstellen:
AuR 2007, 58
DB 2007, 293
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 16.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 1249/06

Betriebsübergang trotz Organisationsänderung bei Auftragsnachfolge im Bereich technischer Dienstleistungen in Universitätskrankenhaus - Aufrechterhaltung der Arbeitverträge auch gegen den Willen des Erwerbers bei betriebmittelarmen Betrieben

LAG Berlin, Urteil vom 23.10.2006 - Aktenzeichen 15 Sa 1314/06

DRsp Nr. 2007/851

Betriebsübergang trotz Organisationsänderung bei Auftragsnachfolge im Bereich technischer Dienstleistungen in Universitätskrankenhaus - Aufrechterhaltung der Arbeitverträge auch gegen den Willen des Erwerbers bei betriebmittelarmen Betrieben

»1. Unterhält ein Unternehmen seit elf Jahren einen einzigen Betrieb mit zuletzt 19 Arbeitnehmern, dessen Zweck nur darin besteht, in einem räumlich abgrenzbaren Bereich eines Universitätskrankenhauses technische Dienstleistungen (technische Betriebsleitung, Wartung und Instandhaltung) zu erbringen, dann stellt das für den Bestand des Betriebes wesentliche Betriebsmittel der Auftrag des Krankenhauses zur Erbringung dieser technischen Dienstleistungen dar. Der ganze Betrieb ist zugeschnitten nur auf diesen einen Auftrag und Kunden. 2. Überträgt das Krankenhaus diesen - und weitere - Aufträge auf ein Unternehmen, das nur dazu gegründet wurde, den nunmehr ausschließlich einheitlich für sämtliche Standorte des Krankenhauses vergebenen Facility-Management-Auftrag zu erhalten, dann liegt allein darin ein Betriebsübergang begründet.