BAG - Urteil vom 14.07.1994
2 AZR 55/94
Normen:
BGB § 613a;
Fundstellen:
AuR 1995, 154
EWiR 1995, 437
EzA § 613a BGB Nr. 122
NZA 1995, 27
WiB 1994, 823
ZIP 1995, 863
Vorinstanzen:
LAG Rheinland-Pfalz, vom 29.07.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Sa 408/93
ArbG Mainz, vom 28.01.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1644/92

Betriebsübergang: Übernahme eines Material- und Ersatzteillagers der US-Armee aufgrund einer Neuausschreibung des Vertrages durch die US-Dienststelle

BAG, Urteil vom 14.07.1994 - Aktenzeichen 2 AZR 55/94

DRsp Nr. 2001/258

Betriebsübergang: Übernahme eines Material- und Ersatzteillagers der US-Armee aufgrund einer Neuausschreibung des Vertrages durch die US-Dienststelle

1. Bei der Beurteilung, ob ein Betriebsteil übergegangen ist, ist stets eine Gesamtwürdigung aller Umstände vorzunehmen, zu denen die Art des Unternehmens gehört, die Übertragung oder Nichtübertragung von Vermögensgegenständen, der Belegschaft, des Kundenstamms, sowie die Vergleichbarkeit der unternehmerischen Aktivität vor und nach dem Übergang 2. Nach diesen Grundsätzen stellt die Übernahme des Ersatzteildepots der US-Armee durch die Beklagte einen Betriebsübergang i.S.v. § 613 a BGB dar.

Normenkette:

BGB § 613a;

Tatbestand