LAG Rheinland-Pfalz, vom 29.07.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Sa 408/93
ArbG Mainz, vom 28.01.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1644/92
Betriebsübergang: Übernahme eines Material- und Ersatzteillagers der US-Armee aufgrund einer Neuausschreibung des Vertrages durch die US-Dienststelle
BAG, Urteil vom 14.07.1994 - Aktenzeichen 2 AZR 55/94
DRsp Nr. 2001/258
Betriebsübergang: Übernahme eines Material- und Ersatzteillagers der US-Armee aufgrund einer Neuausschreibung des Vertrages durch die US-Dienststelle
1. Bei der Beurteilung, ob ein Betriebsteil übergegangen ist, ist stets eine Gesamtwürdigung aller Umstände vorzunehmen, zu denen die Art des Unternehmens gehört, die Übertragung oder Nichtübertragung von Vermögensgegenständen, der Belegschaft, des Kundenstamms, sowie die Vergleichbarkeit der unternehmerischen Aktivität vor und nach dem Übergang2. Nach diesen Grundsätzen stellt die Übernahme des Ersatzteildepots der US-Armee durch die Beklagte einen Betriebsübergang i.S.v. § 613 aBGB dar.
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