LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 31.07.2006
16 Sa 2222/05
Normen:
BGB § 280 ; BGB § 613a Abs. 5 ; BetrVG § 113 ; BetrVG § 111 ;
Vorinstanzen:
ArbG Darmstadt, vom 09.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 338/05

Betriebsübergang; Unterrichtungspflicht, Schadensersatz

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 31.07.2006 - Aktenzeichen 16 Sa 2222/05

DRsp Nr. 2007/5835

Betriebsübergang; Unterrichtungspflicht, Schadensersatz

»Zur Frage, ob ein Arbeitnehmer, der dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber nicht widersprochen hatte und desssen Arbeitsverhältnis zum Betriebserwerber ca neun Monate nach Betriebsübergang und Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Betriebserwerbers gekündigt worden war, vom Betriebsveräußerer Zahlung eines Entschädigungsbetrages als Nachteilsausgleich oder als Schadensersatz wegen Verletzung von Informationspflichten anlässlich des Betriebsübergangs verlangenkann.«

Normenkette:

BGB § 280 ; BGB § 613a Abs. 5 ; BetrVG § 113 ; BetrVG § 111 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um Zahlungsansprüche des Klägers.

Der am 02. November 1951 geborene, verheiratete Kläger war seit 02. März 1992 als Spezialfacharbeiter in einem Fertigteilbaubetrieb in Xxxxxxxxxx, dessen Inhaber zunächst die XXXXXXXX AG, dann die XXXXXXXX Fertigteilbau GmbH und schließlich die Beklagte war, beschäftigt.