ArbG München, vom 12.07.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 29 Ca 19446/94
Betriebsübergang: Widerspruch des Arbeitnehmers - betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl
LAG München, Urteil vom 19.12.1996 - Aktenzeichen 4 Sa 856/95
DRsp Nr. 2002/15047
Betriebsübergang: Widerspruch des Arbeitnehmers - betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl
Hat der Arbeitnehmer im Falle der rechtsgeschäftlichen Veräußerung eines Betriebsteils dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber (§ 613a Abs. 1BGB) widersprochen, so kann er sich bei der betriebsbedingten Kündigung durch den Veräußerer nur dann auf die Verletzung der sozialen Auswahl berufen, wenn für seinen Widerspruch objektiv vertretbare Gründe vorliegen (im Anschluß an BAG DRsp-ROM Nr. 1993/3313).