LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 03.05.1993
10 Sa Ga 345/93
Normen:
BGB § 613a ; HGB §§ 74 ff. ;
Fundstellen:
NZA 1994, 1033
Vorinstanzen:
ArbG Darmstadt, vom 03.02.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ga 1/93

Betriebsüberkang: Kein gleichzeitiger Übergang von Wettbewerbsverboten

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 03.05.1993 - Aktenzeichen 10 Sa Ga 345/93

DRsp Nr. 2000/10288

Betriebsüberkang: Kein gleichzeitiger Übergang von Wettbewerbsverboten

»Unterlassungspflichten aus vertraglichen Wettbewerbsverboten i. S. der §§ 74 ff. HGB gehen nicht gemäß § 613 a BGB auf den Betriebserwerber über, wenn das Arbeitsverhältnis zum Veräußerer im Zeitpunkt des Übergangs bereits beendet war. Für eine entsprechende Anwendung des § 613 a BGB ist in diesen Fällen kein Raum.«

Normenkette:

BGB § 613a ; HGB §§ 74 ff. ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im einstweiligen Verfügungsverfahren um wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche nach Betriebsteilübergang.