BFH - 12.10.1977 (I R 248/74) - DRsp Nr. 1997/13645
BFH, vom 12.10.1977 - Aktenzeichen I R 248/74
DRsp Nr. 1997/13645
»Überträgt ein Gesellschafter einer Personengesellschaft ein ihm gehörendes, der Gesellschaft zur Nutzung überlassenes Wirtschaftsgut entgeltlich an einen Mitgesellschafter, der es gleichfalls der Personengesellschaft zur Nutzung überläßt, so wird damit in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem Buchwert und dem höheren Veräußerungserlös Gewinn realisiert.«
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