I. Streitig ist für die Veranlagungszeiträume 1962 und 1963
1. ob die Kläger als Erben des am 24. Juni 1962 verstorbenen Gesellschafters der OHG bis zum Abschluß des Auseinandersetzungsvertrags mit dem überlebenden Gesellschafter am 28. Juni 1963 Mitunternehmer der Gesellschafter waren, und wenn ja
2. in welcher Höhe die ihnen vom überlebenden Gesellschafter bezahlte Abfindungssumme auf ihren Anteil am laufenden Gewinn für die Streitjahre entfällt.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|