BFH vom 24.05.1973
IV R 64/70
Fundstellen:
BFHE 109, 438
BStBl II 1973, 655

BFH - 24.05.1973 (IV R 64/70) - DRsp Nr. 1997/11608

BFH, vom 24.05.1973 - Aktenzeichen IV R 64/70

DRsp Nr. 1997/11608

»Wird der aus einer Personengesellschaft ausscheidende Gesellschafter mit einem Sachwert abgefunden, den er in sein Privatvermögen übernimmt, so liegt für den das Unternehmen fortführenden Gesellschafter ein Veräußerungs- und Anschaffungsgeschäft vor, bei dem dieser in Höhe seines Anteils an den stillen Reserven des Abfindungsgutes einen laufenden Gewinn erzielt.«

Gründe:

I. Streitig ist im Verfahren der einheitlichen Gewinnfeststellung 1963, ob durch die Abfindung der aus einer Gesellschaft ausscheidenden Gesellschafter mit einem Sachwert, den sie in das Privatvermögen nahmen, bei dem verbleibenden Gesellschafter in Höhe seines Anteils an den stillen Reserven dieses Sachwerts ein Veräußerungsgewinn entsteht.