BFH - 29.10.1987 (IV R 93/85) - DRsp Nr. 1997/16315
BFH, vom 29.10.1987 - Aktenzeichen IV R 93/85
DRsp Nr. 1997/16315
»1. Ein bei Einbringung eines Betriebs zu Buchwerten in eine Personengesellschaft entstehender Gewinn aus der Überführung eines nicht zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen gehörenden Wirtschaftsguts in das Privatvermögen unterliegt auch dann nicht der Gewerbeertragsteuer, wenn dieser Gewinn bei der Einkommensbesteuerung nach dem Tarif zu versteuern ist.«
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