I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Alleinerbe seiner während des Klageverfahrens am 7. Dezember 1979 verstorbenen Ehefrau (im folgenden Frau A), mit der er für das Streitjahr 1970 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurde.
Frau A war bis 1966 an der K-AG (Grundkapital 303.700 DM, davon eigene Anteile 6.600 DM) mit Aktien im Nennwert von 215.100 DM beteiligt gewesen.
Im Jahre 1966 hatte sie auf den Kläger schenkweise Aktien im Nennwert von 174.000 DM übertragen. Die Aktien waren sowohl bei Frau A als auch beim Kläger Privatvermögen.
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