BFH vom 31.10.1978
VIII R 124/74
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2, Nr. 1 Satz 3;
Fundstellen:
BFHE 126, 288
BStBl II 1979, 108

BFH - 31.10.1978 (VIII R 124/74) - DRsp Nr. 1997/13964

BFH, vom 31.10.1978 - Aktenzeichen VIII R 124/74

DRsp Nr. 1997/13964

»1. Die Möglichkeit eines Einzelunternehmens, über seine im Betriebsvermögen gehaltene Beteiligung an einer GmbH auf die Geschäftsbeziehungen in seinem Sinn günstig einzuwirken, kann Einfluß auf den Teilwert der Beteiligung haben; nicht jedoch die Möglichkeit der Einwirkung auf die Höhe der Geschäftsführerbezüge. 2. Werden die wirtschaftlichen Erwartungen bei Gründung einer GmbH nicht erfüllt und wird hierdurch das Geschäftsergebnis nachteilig beeinflußt, so rechtfertigt dies den Ansatz eines niedrigeren Teilwerts dieser Beteiligung wegen Vorliegens einer Fehlmaßnahme.«

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2, Nr. 1 Satz 3;

I. Die Sache befindet sich im zweiten Rechtsgang. Der erkennende Senat hatte durch sein nicht veröffentlichtes Urteil vom 1. August 1972 VIII R 28/66 das Urteil des Finanzgerichts (FG) aufgehoben und die Sache zurückverwiesen, weil das FG bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Teilwertabschreibung auf die Anteile an einer neu gegründeten GmbH das Vorbringen des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) nicht berücksichtigt habe, wonach er für 1959 und 1960 mit einer Umsatzsteuernachforderung von über 7.000 DM habe rechnen müssen.