BFH - Urteil vom 05.03.1991 (VIII R 163/86) - DRsp Nr. 1996/10973
BFH, Urteil vom 05.03.1991 - Aktenzeichen VIII R 163/86
DRsp Nr. 1996/10973
»Die Übertragung eines wertlosen GmbH-Anteils ohne Gegenleistung kann eine Veräußerung i.S. des § 17 Abs. 1EStG sein. Ob in diesem Fall eine Veräußerung oder Schenkung gegeben ist, richtet sich nach den gesamten Umständen, insbesondere nach dem erkennbaren Willen und den Vorstellungen der Parteien.«
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