Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) hat nach der Mittleren Reife eine Ausbildung als Landkartenzeichner aufgenommen und sie mit der Gehilfenprüfung erfolgreich abgeschlossen. Er hat zunächst in den kartographischen Abteilungen zweier Verlage gearbeitet und sich dann selbständig gemacht. Im Laufe seiner selbständigen Tätigkeit hat er sich zunehmend Auftraggebern aus der Tourismus-Branche zugewandt.
Nach seiner eigenen Schilderung hat sich der Kläger besonders für die Technik und Ausführung von farbigen Reliefschummerungen interessiert, ein Zeichenverfahren, in dem die Geländeformen durch Abtönen plastisch herausgearbeitet werden. Auf diesem Gebiet hat er eine neue Technik unter Verwendung einer feindüsigen Spritzpistole angewandt. Nach seinen Angaben ist er einer der ganz wenigen Kartographen auf der Welt, die mit dieser Technik arbeiten.
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