I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betrieb in R drei EDEKA-Lebensmittelgeschäfte: das Geschäft I seit dem 1. April 1975 in der G-Straße; das Geschäft II seit dem 20. Oktober 1977 in dem Ortsteil W; das Geschäft III seit dem 6. September 1979 in der L-Straße. Er beurteilte die Geschäfte I und II als einen Gewerbebetrieb und das dritte Geschäft als einen weiteren eigenständigen Gewerbebetrieb.
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