I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betrieb im Jahre 1977 in der Form eines Einzelunternehmens eine Schreinerei. Aus Holzabfällen, die bei der Herstellung von Fensterrahmen anfielen, wurden Setzkästen hergestellt. Diese lieferte der Kläger an die Firma X, die diese Kästen vertrieb. Als die Firma X zum 30. September 1977 in Konkurs ging, beliefen sich die gegen dieses Unternehmen bestehenden Forderungen des Klägers auf 38.000 DM. Um den bisher mit der Firma X getätigten Umsatz und den Vertriebsweg der Setzkästen zu erhalten, gründete der Kläger zusammen mit der Ehefrau des Herrn X im Jahre 1977 die X-K GmbH, die den Geschäftsbetrieb der Firma X fortführte.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|