I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war vom 1. November 1972 bis 25. Juli 1974 zu 100 % Gesellschafter der T-GmbH. Zum 25. Juli 1974 übernahm die SRL, Rom, 90 % und ab 3. Februar 1976 die restlichen 10 % der Gesellschaftsanteile an der T-GmbH. Bis 3. Dezember 1973 war der Kläger und danach dessen Freund F Geschäftsführer der T-GmbH. Die T-GmbH stellte Filme im Auftrag der C KG her, deren Geschäfte der Kläger führte.
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