I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) hatte während des gesamten Streitjahres 1972 seinen einzigen Wohnsitz in Beirut (Libanon). Er übernahm im Gesellschaftsvertrag vom 7. September 1972 50 v.H. der Geschäftsanteile an der A-GmbH in F, deren Stammkapital 500.000 DM betrug. Der Kläger leistete eine Einlage in Höhe von 250.000 DM. Durch Vertrag vom 13./19. Dezember 1972 veräußerte er die Geschäftsanteile für 960.000 DM. Der Kaufpreis wurde am 19. Dezember 1972 bezahlt. Auf Seiten des Klägers fielen durch den Verkauf Aufwendungen in Höhe von 27.000 DM an.
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